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Gesetzgebung
Historischer Kontext
Gesetzgebung - eine (mehr oder weniger) systematische Sammlung von Erklärungen, die (mehr oder weniger) genau darlegen, was in einer Gesellschaft erlaubt und nicht erlaubt ist - ist schon seit den alten Königreichen des Nahen Ostens ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Gesellschaften. Der sumerische Kodex Ur-Nammu (ca. 2100 v. Chr.) und der babylonische Kodex Hammurabi (ca. 1760 v. Chr.) sind die ältesten bekannten Kodizes, in denen den Bürgern erläutert wurde, was ihr Herrscher davon hält, wenn sie sich nicht benehmen. Die alte schriftlich und mündlich in Hebräisch überlieferte Torah (ca. 1330 v. Chr.) legte die religiösen und zivilen Gesetze für das auserwählte Volk Gottes fest. Doch es waren die Vorbilder an Organisation, die das Konzept erst richtig formalisierten, so das Corpus Iuris Civilis (verfasst zwischen 529 und 534 n. Chr.) Kaiser Justinians, in dem festgelegt wurde, wie bei Streitigkeiten ... und allem anderen ... verfahren werden sollte. In China war der letzte wirksame imperiale Gesetzeskodex das Gesetzbuch der Großen Qing mit seinen 1.907 Statuten, das trotz mehr als 30 Überarbeitungen von 1644 bis 1912 die Gesellschaft in Schranken hielt.

Das Konzept der Gesetzgebung steht naturgemäß mit der Autokratie, der Herrschaft gemäß den individuellen Bewertungen eines Einzelnen, in Widerspruch. Dieser Konflikt war zum Beispiel charakteristisch für frühe chinesische Debatten: Sollten Herrscher durch allgemeine Gesetze beschränkt werden, wie Konfuzius argumentierte, oder sollte der Regent vielmehr frei von solchen Bürden sein, wie Legalisten es forderten? In China wurde der Konflikt schließlich geklärt, doch die im mittelalterlichen Europa vorherrschende Idee der Herrschaft "von Gottes Gnaden" verhinderte weitreichende Gesetzgebungen zumeist. Mit dem Niedergang des Feudalsystems und dem Aufkommen seltsamer Ideen über Gleichheit und Nationalismus wurde jedoch ein neuer Typus der Gesetzgebung geschaffen, darunter das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), der Code Napoléon (1804) und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (1896). Die letzteren beiden hatten eine beispielhafte Funktion für den Großteil der heute geltenden Gesetzgebungen. Die meisten Gesetzgebungen haben zudem zwei charakteristische Merkmale: Sie bestehen aus einem bürgerlichen Gesetz, um Konflikte zwischen Bürgern zu regeln, und einem Strafgesetz, das angewendet wird, wenn sich jemand nicht zu benehmen weiß.
PortraitSquare
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"Aber nicht durch Wahrheit, sondern durch Weisungsbefugnis wird etwas zum Gesetz."
- Thomas Hobbes
"Denn wie der Mensch, wenn er zur Vollkommenheit gelangt, das beste Lebewesen ist, so ist er ohne Gesetz und Recht auch das schlimmste von allen."
- Aristoteles

Schaltet frei

Disziplin
Inspektion
Gottkönig
Stadtplanung

Voraussetzungen

Antike
Kulturkosten
Grundkosten: 20 Kultur

Fortschritt

Führt zu Ausrichtungen
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Handwerkskunst
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Gesetzgebung - eine (mehr oder weniger) systematische Sammlung von Erklärungen, die (mehr oder weniger) genau darlegen, was in einer Gesellschaft erlaubt und nicht erlaubt ist - ist schon seit den alten Königreichen des Nahen Ostens ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Gesellschaften. Der sumerische Kodex Ur-Nammu (ca. 2100 v. Chr.) und der babylonische Kodex Hammurabi (ca. 1760 v. Chr.) sind die ältesten bekannten Kodizes, in denen den Bürgern erläutert wurde, was ihr Herrscher davon hält, wenn sie sich nicht benehmen. Die alte schriftlich und mündlich in Hebräisch überlieferte Torah (ca. 1330 v. Chr.) legte die religiösen und zivilen Gesetze für das auserwählte Volk Gottes fest. Doch es waren die Vorbilder an Organisation, die das Konzept erst richtig formalisierten, so das Corpus Iuris Civilis (verfasst zwischen 529 und 534 n. Chr.) Kaiser Justinians, in dem festgelegt wurde, wie bei Streitigkeiten ... und allem anderen ... verfahren werden sollte. In China war der letzte wirksame imperiale Gesetzeskodex das Gesetzbuch der Großen Qing mit seinen 1.907 Statuten, das trotz mehr als 30 Überarbeitungen von 1644 bis 1912 die Gesellschaft in Schranken hielt.

Das Konzept der Gesetzgebung steht naturgemäß mit der Autokratie, der Herrschaft gemäß den individuellen Bewertungen eines Einzelnen, in Widerspruch. Dieser Konflikt war zum Beispiel charakteristisch für frühe chinesische Debatten: Sollten Herrscher durch allgemeine Gesetze beschränkt werden, wie Konfuzius argumentierte, oder sollte der Regent vielmehr frei von solchen Bürden sein, wie Legalisten es forderten? In China wurde der Konflikt schließlich geklärt, doch die im mittelalterlichen Europa vorherrschende Idee der Herrschaft "von Gottes Gnaden" verhinderte weitreichende Gesetzgebungen zumeist. Mit dem Niedergang des Feudalsystems und dem Aufkommen seltsamer Ideen über Gleichheit und Nationalismus wurde jedoch ein neuer Typus der Gesetzgebung geschaffen, darunter das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), der Code Napoléon (1804) und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (1896). Die letzteren beiden hatten eine beispielhafte Funktion für den Großteil der heute geltenden Gesetzgebungen. Die meisten Gesetzgebungen haben zudem zwei charakteristische Merkmale: Sie bestehen aus einem bürgerlichen Gesetz, um Konflikte zwischen Bürgern zu regeln, und einem Strafgesetz, das angewendet wird, wenn sich jemand nicht zu benehmen weiß.
"Aber nicht durch Wahrheit, sondern durch Weisungsbefugnis wird etwas zum Gesetz."
- Thomas Hobbes
"Denn wie der Mensch, wenn er zur Vollkommenheit gelangt, das beste Lebewesen ist, so ist er ohne Gesetz und Recht auch das schlimmste von allen."
- Aristoteles

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